10RE050/24

Berichtspflichten für Gewässerschutzbeauftragte - gesetzliche Anforderungen und die Realisierung

Termin:
27.09.2024 09:30 - 16:00 Uhr (1 tägig)

Art:
Seminar (Vor-Ort)

Veranstaltungsort:
28195 Bremen (InterCityHotel Bremen)

Beschreibung:
Der Gesetzgeber hat Unternehmen, die an einem Tag mehr als 750 m³ in ein Gewässer einleiten, verpflichtet einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen. Der Fokus des Seminars richtet sich an diese Beauftragten. Diese haben im Rahmen ihrer Tätigkeit jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeiten und Ergebnisse ihrer Kontrollen zu erstellen. Der Gesetzgeber hat im Wasserhaushaltsgesetz Rechte und Pflichten definiert, jedoch die Ausgestaltung dem jeweiligen Berichtsersteller überlassen. Dabei ist zu beachten, dass dieser „interne Bericht“ nicht nur für den Anlagenbetreiber und unternehmensinterne Fachausschüsse gedacht ist, sondern auch im Falle von Umweltvergehen vor Gericht Verwendung finden kann. Der Bericht muss den „Anlagenbetreiber“ in die Lage versetzen Entscheidungen mit z. Teil weitreichenden betrieblichen und finanziellen Folgen zu treffen. Wir bieten ein Forum um sich mit der Erstellung eines adressatengerechten und rechtskonformen Jahresberichtes auseinanderzusetzen und Erfahrungen auszutauschen. Sie haben die Möglichkeit Ihre Berichte mitzubringen und mit anderen Teilnehmern darüber zu diskutieren, so können Teilnehmer mit und ohne Erfahrung Ideen und Optimierungsmöglichkeiten erfahren.


Zielgruppen:
• Betriebspersonal
• Facharbeiter
• Meister

Leitung:
• Dipl.-Ing. (FH) Hans Helmut Moll

Preis für Mitglieder:
520,00 €

Preis:
620,00 €

Veranstalter:
DWA Bundesgeschäftsstelle