Bei allen Präsenzveranstaltungen werden die vor Ort geltenden Corona-Bestimmungen eingehalten und es gelten die gesetzlichen Anforderungen in der Region. Dabei sind die aktuellen Entwicklungen zu berücksichtigen. Bei Unsicherheiten können Sie gerne die Geschäftsstellen kontaktieren.
Zahlreiche Querbauwerke unterbrechen sowohl die lineare Durchgängigkeit der Flusssysteme als auch die
laterale Anbindung von Neben- und Auegewässern für Fische und aquatische Wirbellose, womit ein fischpassierbarer Umbau von Wanderhindernissen oder gar der Bau funktionsfähiger Fischaufstiegsanlagen erforderlich wird.
Das seit Mai 2014 vorliegende, vollständig aktualisierte Merkblatt DWA-M 509 „Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke – Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicher ...