Termin:
05.07.2022 09:00 - 15:00 Uhr (1 tägig)Art:
Seminar (Vor-Ort)Veranstaltungsort:
47906 Kempen (DEULA Rheinland GmbH Bildungszentrum) Beschreibung:
Schädlingsbekämpfer sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Dies gilt auch für Sachkundige für Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation mit fertigen Fraßködern. In der TRGS 523 (Technische Regeln für gefährliche Stoffe) wird unter Nr. 4 Personelle Ausstattung, Unterpunkt 4.5 gefordert: Der Sachkundige muss sich regelmäßig fortbilden. Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat festgelegt, dass unter Regelmäßigkeit eine Fortbildungsmaßnahme in mindestens zweijährigem Rhythmus zu verstehen ist. Im neuen Tierschutzgesetz vom 25. Mai 1998 kann nach § 11, Abs. 2 a die Erlaubnis zum Töten von Wirbeltieren unter Auflagen erteilt werden. Auch hier wird unter Nr. 3 die regelmäßige Fort-und Weiterbildung des Sachkundigen verlangt. Folglich müssen alle Personen, die die Sachkunde zur Rattenbekämpfung in der Kanalisation mit fertigen Fraßködern seit ca. 2 Jahren besitzen, eine Fortbildung besuchen, um die genannte Tätigkeit weiterhin ausüben zu können. In diesem Zusammenhang bietet die DWA in Zusammenarbeit mit der DEULA Rheinland ein Fortbildungsseminar an.Zielgruppen:
• Betriebspersonal
• FacharbeiterLeitung:
• Dipl.-Ing. agr. Karin LochPreis für Mitglieder:
430,00 €Preis:
510,00 €Veranstalter:
DWA Bundesgeschäftsstelle